15.1 Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus)
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie regelhaft keine Hypoglykämie
auslösen kann und die somit in der Lebensführung kaum beeinträchtigt sind,
erleiden auch durch den Therapieaufwand keine Teilhabebeeinträchtigung, die
die Feststellung eines GdS rechtfertigt. Der GdS beträgt
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie auslösen
kann und die durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden
durch den Therapieaufwand eine signifikante Teilhabebeeinträchtigung. Der GdS
beträgt
Die an Diabetes erkrankten Menschen, deren Therapie eine Hypoglykämie
auslösen kann, die mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung
des Blutzuckers selbst durchführen müssen und durch weitere Einschnitte in der
Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden je nach Ausmaß des Therapieaufwands
und der Güte der Stoffwechseleinstellung eine stärkere Teilhabebeeinträchtigung.
Der GdS beträgt
Die an Diabetes erkrankten Menschen, die eine Insulintherapie mit täglich mindestens
vier Insulininjektionen durchführen, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit
vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung
selbständig variiert werden muss, und durch erhebliche Einschnitte gravierend in
der Lebensführung beeinträchtigt sind, erleiden auf Grund dieses Therapieaufwands
eine ausgeprägte Teilhabebeeinträchtigung. Die Blutzuckerselbstmessungen und
Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen
dokumentiert sein. Der GdS beträgt
Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen können jeweils höhere
GdS-Werte bedingen.
15.2 Gicht
Bei der Beurteilung des GdS sind die Funktionseinschränkungen der betroffenen
Gelenke, Schmerzen, Häufigkeit und Schwere der entzündlichen Schübe und eine
Beteiligung der inneren Organe zu berücksichtigen.
15.3 Fettstoffwechselkrankheit
Der GdS ist grundsätzlich abhängig von dem Ausmaß der Folgekrankheiten.
Bei Notwendigkeit einer LDL-Apherese
Alimentäre Fettsucht, Adipositas
Die Adipositas allein bedingt keinen GdS. Nur Folge- und Begleitschäden
(insbesondere am kardiopulmonalen System oder am Stütz- und Bewegungsapparat) können die Annahme eines GdS begründen. Gleiches gilt für die
besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna.
15.4 Phenylketonurie
ohne fassbare Folgeerscheinungen
im Kindesalter bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme
Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vor allem vom Ausmaß der geistigen
Behinderung und weiterer Folgen (z.B. hirnorganische Anfälle) abhängig.
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)
unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß.
unter Therapie Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt,
Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß
Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt,
häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und
Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich
schwere bis schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der
Lungenfunktion und des Ernährungszustandes
Folgekrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Impotenz, Leberzirrhose)
sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
15.6 Schilddrüsenkrankheiten
Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen
(z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen. Bei
der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen
Auswirkungen.
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors,
ohne Lymphknotenbefall
sonst
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von
50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS
entsprechend höher zu bewerten.
Tetanie
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen
nicht zu erwarten sind.
115.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu
erwarten sind. Selten auftretende Funktionsstörungen sind analogen funktionellen
Beeinträchtigungen (z.B. orthostatische Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen
Cushing-Syndrom
Der GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche und den Auswirkungen an den
verschiedenen Organsystemen (Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus,
Osteoporose, psychische Veränderungen).
15.8 Porphyrien
Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit)
Hepatische Porphyrien
akut-intermittierende Porphyrie
Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden
Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen.