Leitsätze
Adipositas
Die Adipositas bedingt allein zwar keinen GdB. Deren Folgen- und Begleitschäden können aber die Annahme eines GdB begründen. Gleiches gilt für die besonderen funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna. Das Bundessozialgericht hat bereits mit Urteil vom 24.4.2008 (B 9/9a SB 7/06 R - SozR 4-3250 § 146 Nr 1) entschieden, dass die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen sind, sondern auch insoweit, als sie zu einer für die Zuerkennung des Merkzeichens G relevanten erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen. Ob nach diesen Maßstäben eine Erhöhung des GdB und/oder die Zuerkennung des Merkzeichens G bei einem stark übergewichtigen Antragsteller in Betracht kommt, kann stets nur im Einzelfall beurteilt werden.
BSG 9. Senat 30.04.2019
B 9 SB 76/18
Auch ein erhebliches Übergewicht gehört zu den Faktoren, die einen Bezug zu einer Behinderung aufweisen und daher bei der Beurteilung des Gehvermögens Berücksichtigung finden müssen (so BSG, Urteil vom 24. April 2008, B 9/9a SB 7/06 R, SozR 4-3250 § 146 Nr. 1). Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas permagna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB erhöhend zu berücksichtigen (vgl. Nr. 26.15 [S. 99]der AHP 200 bzw. Teil B Nr. 15.3 [Bl. 74] der Anlage zur VersMedV), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl. BSGE 62, 273, 274 = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2.).
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 13. Senat
15.04.2010
L 13 SB 82/08/
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Merkzeichen "G" liegen auch dann vor, wenn die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erst durch ein Zusammenwirken von Gesundheitsstörungen und großem Übergewicht erheblich beeinträchtigt wird.
BSG 9. Senat
24.04.2008
B 9/9a SB 7/06 R
15.4 Phenylketonurie
ohne fassbare Folgeerscheinungen
im Kindesalter bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres
danach bei Notwendigkeit weiterer Diäteinnahme
Beim Vorliegen eines Hirnschadens ist der GdS vor allem vom Ausmaß der geistigen
Behinderung und weiterer Folgen (z.B. hirnorganische Anfälle) abhängig.
15.5 Mukoviszidose (zystische Fibrose)
unter Therapie Aktivitäten, Gedeihen und Ernährung altersgemäß.
unter Therapie Aktivitäten und Lungenfunktion leicht eingeschränkt,
Gedeihen und Ernährung noch altersgemäß
Aktivitäten und Lungenfunktion deutlich eingeschränkt,
häufig Gedeih- und Entwicklungsstörungen, Schulbesuch und
Erwerbstätigkeit in der Regel noch möglich
schwere bis schwerste Einschränkung der Aktivitäten, der
Lungenfunktion und des Ernährungszustandes
Folgekrankheiten (z.B. Diabetes mellitus, Impotenz, Leberzirrhose)
sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
15.6 Schilddrüsenkrankheiten
Schilddrüsenfunktionsstörungen sind gut behandelbar, so dass in der Regel anhaltende
Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Selten auftretende Organkomplikationen
(z.B. Exophthalmus, Trachealstenose) sind gesondert zu beurteilen.
Bei
der nicht operativ behandelten Struma richtet sich der GdS nach den funktionellen
Auswirkungen.
Nach Entfernung eines malignen Schilddrüsentumors
ist in den ersten fünf Jahren
eine Heilungsbewährung abzuwarten; GdS während dieser Zeit
nach Entfernung eines papillären oder follikulären Tumors,
ohne Lymphknotenbefall
sonst
Bedingt der nach der Entfernung verbliebene Organschaden einen GdS von
50 oder mehr, ist der während der Heilungsbewährung anzusetzende GdS
entsprechend höher zu bewerten.
Tetanie
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen
nicht zu erwarten sind.
15.7 Chronische Nebennierenrindeninsuffizienz (Addison-Syndrom)
Sie ist gut behandelbar, so dass in der Regel dauernde Beeinträchtigungen nicht zu
erwarten sind. Selten auftretende Funktionsstörungen sind analogen funktionellen
Beeinträchtigungen (z.B. orthostatische Fehlregulation) entsprechend zu beurteilen
Cushing-Syndrom
Der GdS wird bestimmt von der Muskelschwäche und den Auswirkungen an den
verschiedenen Organsystemen (Hypertonie, Herzinsuffizienz, Diabetes mellitus,
Osteoporose, psychische Veränderungen).
15.8 Porphyrien
Erythropoetische Porphyrie (Günther-Krankheit)
Hepatische Porphyrien
akut-intermittierende Porphyrie
Porphyria cutanea tarda ohne wesentliche Beschwerden
Organkomplikationen sind jeweils zusätzlich zu berücksichtigen.